Erste Hilfe für verletzte, hilflose oder kranke Wildvögel

 

• Gesetzliche Bestimmungen

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es im § 45 Abs. 5 abweichend von den Besitzverboten und vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften verletzte, hilflose und kranke Tiere der besonders geschützten Arten aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Sobald die Tiere in der Lage sind, in freier Natur zu überleben, sind sie in die Freiheit zu entlassen. Bei den streng geschützten Arten, z.B. heimische Eulen und Greifvögel ist die Aufnahme der Tiere der Oberen Naturschutzbehörde anzuzeigen:  Telefon: 0261 120-0 oder -2156 (Volker Hartmann)

 

• Was muss ich vor der Entnahme aus der Natur beachten?

1. Verletzte Vögel bitte mit notwendiger Vorsicht bergen. Dabei das Tier nicht mehr als notwendig (mit Handschuhen) anfassen. Ein sicherer Transportbehälter ist ein ausreichend großer Karton mit Luftschlitzen, den Boden legt man mit einem Handtuch oder Papiertüchern aus. Für ausreichend Wärme bzw. Kühlung sorgen!

2. Richtige Anlaufstelle für verletzte Wildvögel ist ein Tierarzt, der aus berufsethischen Gründen helfen wird.

3. Vorsicht bei der Aufnahme von vermeintlich verwaisten Jungvögeln! Oftmals werden diese vom Altvogel mit Futter versorgt. Beobachten Sie den Jungvogel aus einer sicheren Entfernung von 50 m mindestens 1 Stunde, ob er von einem Elterntier mit Futter versorgt wird. Wenn danach kein Altvogel erscheint oder der Jungvogel durch den Straßenverkehr oder Beutegreifer gefährdet ist, kann man den Jungvogel vorsichtig aufnehmen (siehe Punkt 1.). Grundsätzlich gilt: Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, haben selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen als in der Natur. Und wenn man das Nest findet: Den Jungvogel vorsichtig zurücksetzen, der anhaftende menschliche Geruch ist kein Problem für die weitere Versorgung durch die Elterntiere! 

 

• Ausnahmefälle

Gebäudebrüter wie Mauersegler werden nach dem Verlassen ihrer Nester nicht mehr von ihren Eltern versorgt. Helfen können Sie diesen Jungvögeln nur mit einer Handaufzucht in einer professionellen Station: Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V. Mauerseglerklinik, Buchenstraße 9, 65933 Frankfurt am Main, Telefon: 069 - 35 35 15 04

 

• Unbedingt beachten!

1. Greifvogel- und Eulenjunge dürfen nicht von Laien aufgezogen werden. Jede Art hat einen individuellen Anspruch an die Nahrung. Für eine spätere Auswilderung ist eine artgerechte Aufzucht mit Vermeidung einer Menschenprägung notwendig. Greifvogelaufzuchtstationen:

Wildvogelstation 56729 Kirchwald, Auf Silchenrath 2, Telefon: 02651-3971

Zoo 56566 Neuwied, Waldstraße 160, Telefon: 02622-90460

Wildpark Westerwald, 56412 Gackenbach, Wildparkstr. 1, Telefon: 06439-233

Peter Gerhards, Heilberscheid, 06485-881583 od. 0170 5290 304 

 

2. Bei allen anderen Arten gilt, dass eine Aufzucht mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist, Fütterungen sollten im Abstand einer halben bis Dreiviertelstunde erfolgen. Dabei kann man vieles falsch machen! Besser ist eine professionelle Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne: Naturschutzgruppe 56249 Herschbach, Telefon: 02626 141750 oder 01525 9023162.